Beschreibung
Nach der Richtlinie ADR müssen Behälter, die Gefahrgut in begrenzten Mengen enthalten, auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit Richtungspfeilen versehen werden. Details dieser Regelung lesen Sie bitte in entsprechender Literatur nach.
Die Verpackungseinheit beträgt 1 Stück.
Hinweis: Zudem müssen die BOXXen nach der Richtlinie ADR mit LQ Aufklebern (Art.-Nr.: 6000001559) versehen werden.
(Abbildungen ähnlich, Dekomaterial nicht enthalten)