Praxis & Werkstatt30 de agosto de 20261 min. de lectura
Erste Hilfe im Servicefahrzeug: Was gesetzlich vorgeschrieben ist
Ein Verbandkasten gehört in jedes Fahrzeug – im gewerblichen Einsatz gelten oft zusätzliche Anforderungen. Was Betriebe zur Erste-Hilfe-Ausstattung wissen sollten.

Der Verbandkasten im Auto ist vielen nur als Pflichtteil für die Hauptuntersuchung bekannt. Im gewerblichen Einsatz lohnt sich ein genauerer Blick, denn hier kommen oft zusätzliche betriebliche Anforderungen hinzu.
Die gesetzliche Grundausstattung
Für Pkw und die meisten Transporter ist ein Verbandkasten nach DIN 13164 vorgeschrieben. Er muss vollständig, unbeschädigt und innerhalb des Verfallsdatums der Inhalte sein – eine regelmäßige Kontrolle gehört zur Fahrzeugpflege.
Zusätzliche betriebliche Anforderungen
Je nach Branche und Gefährdungsbeurteilung kann die Berufsgenossenschaft weitergehende Ausstattung verlangen, etwa bei Arbeiten mit erhöhtem Verletzungsrisiko auf Baustellen oder im Galabau.
Fester Platz statt loses Mitführen
Der Verbandkasten sollte einen festen, leicht zugänglichen Platz im Fahrzeug haben – idealerweise in einer eigenen Halterung, nicht lose zwischen anderem Material.
Fazit
Erste-Hilfe-Ausstattung ist schnell erledigt, wird aber ebenso schnell vergessen zu kontrollieren. Prüfen Sie den Verbandkasten bei jeder größeren Fahrzeugübergabe mit, wie in unserer Checkliste Fahrzeugübergabe beschrieben.