Ladungssicherung
Sichere Ladung im Fahrzeug: Gurte, Schienen, Netze und Sicherungssysteme.
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Unsicher, welche Lösung passt? Wir beraten kostenlos.
Ladungssicherung ist Pflicht — und planbar
§ 22 StVO verpflichtet dazu, Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie auch bei Vollbremsung nicht verrutscht; für den Betrieb als Halter kommt § 31 Abs. 2 StVZO hinzu. Die Bausteine dafür: Zurrschienen und -punkte als Basis, Ratschengurte nach EN 12195-2, Teleskop-Spannstangen für formschlüssige Sicherung und Netze für Kleinladung.
Am wirkungsvollsten ist die Kombination mit rutschhemmenden Böden — sie reduziert die nötigen Zurrkräfte erheblich. Für Flotten definieren wir auf Wunsch einen dokumentierbaren Sicherungsstandard.
Nachrüstung in unserer Werkstatt
Zurrschienen und Systemzurrpunkte montieren wir fachgerecht an tragfähigen Karosseriestellen — in der Regel innerhalb eines halben Arbeitstags in Essen.






